Viele Verbraucher haben rechtzeitig zum 21. Juni 2016 den Widerruf ihres Immobiliardarlehensvertrages gegenüber ihrer Bank/Sparkasse erklärt. Zumeist in der Annahme, der Widerruf werde – jedenfalls wenn die zugrundeliegende Widerrufsbelehrung offensichtlich fehlerhaft war – von der Bank/Sparkasse akzeptiert.
Dem ist leider nicht so. In vielen Fällen weisen die Kreditinstitute den Widerruf gleichwohl als unzulässig zurück und berufen sich darauf, sie hätten fehlerfrei belehrt, was sie durch den Verweis auf einige Urteile bekräftigen.
Hier lohnt es sich, dann doch die Hilfe einer/s Rechtsanwältin/Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen, um prüfen zu lassen, ob die von dem Kreditinstitut zitierten Urteile überhaupt einschlägig sind. Denn das ist bei weitem nicht immer der Fall. Leider zögern einige Kreditinstitute nicht, Urteile zu zitieren, die für den konkreten Fall nicht einschlägig sind. Und daher sollte man sich keinesfalls durch eine erste Zurückweisung des Widerrufs durch die Bank bzw. Sparkasse davon abhalten, diesen weiter zu verfolgen.
Ich berate Sie hierzu gern.