Der für den 24.05.2016 anberaumte Termin in der Sache XI ZR 366/15, in welchem über die Verwirkung des Rechts zum Widerruf von Darlehensverträgen verhandelt werden sollte, ist infolge der Erledigungserklärung der Parteien aufgehoben worden.
Aktuelles
Verletzung von Informationspflichten nach DSGVO können von Verbraucherverbänden abgemahnt werden, EuGH Urteil vom 11. Juli 2024
Widerruf von Rentenversicherungen/Rürup Rente
LG Hamburg bestätigt Auffassung des BGH (27.05.2021 – I ZR 119/20) zur fehlenden öffentlichen Zugänglichmachung von Fotodateien
Organspende wird häufig durch widersprüchliche Patientenverfügung verhindert
Erbeinsetzung unter Eheleuten – gemeinschaftliches Testament oder einfaches Testament?
Reservierungsgebühren in Maklerverträgen unwirksam – BGH Urteil vom 20.04.2023