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In seinem aktuellen Urteil hat das OLG Stuttgart  der Sparkasse Ulm das Recht zur vorzeitigen Kündigung sog. Scala-Sparverträge versagt. Die Sparkasse hatte sich aufgrund der in den Verträgen vereinbarten hohen Zinsen von 3,5 % und der langen Vertragslaufzeit vorzeitig von einem solchen Sparverträge lösen wollen.

Das OLG sprach der Sparkasse das Recht zur Kündigung wegen des inzwischen deutlich gefallenen Zinsniveaus ab.

Das OLG hat hinsichtlich der Kündigung die Revision zugelassen. Es bleibt daher abzuwarten, ob die Sparkasse Ulm noch einen weiteren Versuch startet, ihre Kündigung durchzusetzen