Versehentlich hatte ich nicht über den Ausgang des bereits im April vergangenen Jahres eingeleiteten Klagverfahrens gegen die Lyoness berichtet. Das möchte ich hiermit noch nachholen:
In dem vor dem Amtsgericht Hamburg-Altona durch Einreichung der Klage im April 2016 und deren Zustellung rechtshängigen Verfahren gegen die Lyoness AG auf Rückzahlung des eingezahlten Kapitals hat die Lyoness AG seinerzeit zügig eingelenkt. Es kam eine Einigung zustande, nach welcher die Lyoness AG die offenen Beträge zurückzuzahlen sowie die Kosten meiner Inanspruchnahme und die Gerichtskosten zu übernehmen hatte. Nachdem die Lyoness AG ihre Verpflichtungen erfüllt hatte, wurde die Klage zurückgenommen.
Sollten auch Sie von der Lyoness AG bislang ohne Erfolg eingezahlte Gelder zurückverlangte haben, berate ich Sie hierzu gern.