Die Legal Tribune Online hat in einem sehr interessanten Artikel über eine neue, wenngleich derzeit noch wenig beachteten Entscheidung des EuGH – Urteil vom 14. Februar 2019 (C-345/17) – zur Reichweite des Medienprivilegs für Blogger informiert:
EuGH zum Datenschutzrecht: Medienprivileg auch für Blogger? . In: Legal Tribune Online, 27.02.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34109/ (abgerufen am: 28.02.2019 )
In diesem Zusmmenhang ist ebenfalls von Interesse, dass ein Bußgeld der Datenschutzaufsichtsbehörde Sachsen-Anhalt gegen eine Privatperson für einen von dieser begangenen Datenschutzverstoß verhängt wurde. Diese Person hatte in einer Rundmail die Empfänger nicht unter bcc verdeckt, sondern vielmehr mit offenem Verteiler versandt. Da es sich um eine E-Mail mit nicht rein privat-familiärem Inhalt (der Absender beschwerte sich darin über das Verhalten von Personen aus Wirtschaft und Politik), die auch nicht nur an Freunde, Familie des Absender verschickt wurde, lag eine unberechtigte Datenverarbeitung vor.
Der Versand von Emails mit offenem Verteiler im geschäftlichen Verkehr hat bereits in der Vergangenheit nach dem alten Bundesdatenschutzgesetz zur Verhängung von Bußgeldern geführt – allerdings wie geschrieben im beruflichen Kontext. Die neue Entscheidung zeigt, dass auch Privatpersonen mit Bußgeldern belegt werden können.