Heute möchte ich auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hinweisen, die für Fanpage-Betreiber von Interesse ist: Mit seinem Urteil vom 05. Juni 2018 hat der EuGH die gemeinsame Verantwortlichkeit von Facebook und dem Betreiber einer sog. Fanpage für die darüber erfolgende Verarbeitung der personenbezogenen Daten festgestellt. Er begründet dieses u.a. wie folgt (Rdn. 36 … EuGH entscheidet: Facebook und Betreiber sind gemeinsam verantwortlich für Einhaltung des Datenschutzes – grundsätzlich, aber… weiterlesen
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