Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Baden-Württemberg hat einen Ratgeber zum Thema „Fotografieren und Datenschutz“ veröffentlicht. Sie finden diesen unter https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2019/09/Fotografieren-und-Datenschutz-September-2019.pdf
In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass Fotos, die im Rahmen einer privaten Veranstaltung aufgenommen werden, druchaus datenschutzrechtliche Relevanz haben können. Die ausschließlich private Verwendung, z.B.für ein Fotoalbum ist unbedenklich. Die Nutzung auf einer Facebookseite ist es hingegen nicht.
Fotoaufnahmen, die von Firmen im Rahmen von Jubiläumsveranstaltungen aufgenommen und weiter verwendet werden, sind in jedem Fall datenschutzrechtlich relevant und bedürfen grundsätzlich einer Einwilligung der betroffenen Personen, jedenfalls aber muss ein sog. berechtigtes Interesse des Unternehmens an der konkreten Verarbeitung/VErwendung der Fotos bestehen – was nachzuweisen bzw. zu dokumentieren ist.
Sofern Sie unsicher sind, ob von Ihnen geplante Fotoaufnahmen bzw. deren Verwendung datenschutzrechtlich relevant sind, setzen Sie sich gern mit mir in Verbindung.