Der zunächst für den 01.12.2015 anberaumte und dann auf den 15.12.2015 verschobene Termin zur Verhandlung über die Rechtssache XI 180/15 – Streit um die treuwidriger Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts ist – leider – aufgehoben worden. Damit wurde dem BGH erneut die Möglichkeit genommen, sich dazu zu äußern, ob ein Widerruf rechtsmissbräuchlich sein kann.
Es kann nur vermutet werden, dass der BGH im Vorwege hat durchblicken lassen, dass er der Revision statt gäbe und die beteiligte Bank daraufhin dem Kläger ein gutes Angebot unterbreitet hat. Denn anders ist es nicht zu erklären, dass der in den Vorinstanzen unterlegene Kläger nun einem außergerichtlichen Vergleich zur Niederlegung der Sache zugestimmt und die Revision zurückgezogen hat.