Obgleich die Rechtsprechung und insbesondere der BGH in den letzten Jahren deutliche Urteile zur Widerrufsmöglichkeit von Darlehensverträgen erlassen hat, werden die Kreditinstitute nicht müde, entsprechend angekündigte oder erklärte Widerrufe ihrer Kunden mit den unterschiedlichsten, teils abenteuerlichsten Argumenten abzuwimmeln. Dabei scheuen sie sich auch nicht, Auszüge aus Urteilen zu zitieren, die die wirkliche Entscheidung – nämlich zugunsten des Verbrauchers – verschleiern.
Eines der wohl gängigsten Gegenargumente ist derzeit der Einwand der Verwirkung. Hier wird auf abenteuerlichste Weise argumentiert und verdreht. Entsprechende Schreiben sollten dann doch einmal einer/einem Rechtsanwältin/Rechtsanwalt zur Prüfung vorgelegt werden.