Viele Gewerbetreibende erhalten weiterhin Mahnschreiben, teilweise unter Beifügung von Klagentwürfen, von der Gewerbeauskunftzentrale. Die Gewerbeauskunftzentrale beruft sich dabei weiterhin u.a. auf ein Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf. Doch das Amtsgericht Düsseldorf hat längst gegen die Gewerbeauskunftzentrale entschieden, so z.B. mit Urteil vom 17.12.20 wie folgt:
Es wird festgestellt, dass der Beklagten keinerlei Ansprüche finanzieller Art gegen die klagende Partei zustehen, insbesondere nicht aus einem angeblich abgeschlossenen Vertrag über die Aufnahme der klagenden Partei in die Onlinedatenbank der Beklagten. Dies gilt insbesondere auch für einen angeblich abgeschlossenen Vertrag mit angeblich jährlichen Zahlungsansprüchen der Beklagten über 569,06 €, für zwei Jahre also 1.138,12 €.
Die Beklagte wird verurteilt, die klagende Partei von den Kosten der Inanspruchnahme des Rechtsanwalts … freizustellen in Höhe von 130,50 € für dessen außergerichtliche Tätigkeit im Rahmen der Durchsetzung des negativen Feststellungsanspruchs gegen die Beklagte.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf 1.138,12 EUR festgesetzt.
Das Urteil hält die GWE natürlich nicht davon ab, weiterhin Mahnbriefe zu versenden. Es mag aber allen Betroffenen die Gewissheit geben, dass die geltend gemachten Ansprüche tatsächlich nicht bestehen. Die Devise sollte lauten: Nerven behalten und nicht zahlen!