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Obwohl die Gewerbeauskunftzentrale (GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH) aus Düsseldorf inzwischen sogar vom BGH eine Negativbestätigung ihrer vermeintlichen Ansprüche erhalten hat,  verfolgt sie diese weiter. Sie fügt auch weiterhin ihren Anschreiben die Urteile des Amtsgerichts Köln vom 06.06.2011 und des Amtsgerichts Düsseldorf vom 13.10.2011 bei – die allerdings längst überholt sind. (Hierzu gibt es einiges Interessantes im Internet nachzulesen).

Manch ein Gewerbetreibender scheint hiervon beeindruckt und kommt den Zahlungsaufforderungen nach. Anders ist es jedenfalls nicht zu erklären, dass die GWE immer noch „aktiv“ ist mit ihren unzähligen Aufforderungsschreiben.

Die GWE setzt nun zudem, nachdem sie offenbar einige Anwälte verschlissen hat, die Deutsche Direkt Inkasso GmbH zur Durchsetzung ihrer vermeintlichen Forderungen ein. Da glaubt dann wohlmöglich der ein oder andere  Gewerbetreibender, allein das spreche schon dafür, dass die Forderungen gerechtfertigt seien.

Lassen Sie sich von all diesen Drohgebärden nicht verunsichern. Eine Prüfung der Ansprüche lohnt sich in den allermeisten Fällen – für Sie! Denn selbst die Anwaltskosten, die sich bei der regelmäßig von der GWE geltend gemachten Forderung in Höhe von 569,06 Euro auf 96,39 Euro belaufen, liegen eben deutlich unter der Forderung.

Wer starke Nerven hat, kann es auch aussitzen. Allerdings sollte auf einen Mahnbescheid – sofern er amtlich zugestellt und nicht nur der Antrag von der GWE voab zugeschickt wird – unbedingt reagiert werden.

Und wem die Schreiben der GWE ganz im Gegenteil richtig  lästig werden, der kann auch eine negative Feststellungsklage erheben, um feststellen zu lassen, dass der geltend gemachte Anspruch der GWE nicht zusteht. Damit hätte dann der Spuk ein Ende.