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Vielen Gewerbetreibenden sind noch die Machenschaften der sog. Gewerbeauskunftzentrale und anderer ähnlicher Unternehmen in Erinnerung, die unter dem Deckmantel eines vermeintlich behördlichen Auftritts, mit Gewerbetreibenden Abo-Verträge abgeschlossen haben. Ich habe hierzu bereits früher berichtet, wie Sie den Nachweisen am Ende dieses Beitrages entnehmen können.

Nun hat sich diesem Kreis die sog. Datenschutzauskunft-Zentrale angeschlossen. Auch sie ist keinesfalls eine Behörde oder in sonstiger Weise mit sog. hoheitlichen Aufgaben betraut.

Die Datenschutzauskunft-Zentrale nimmt per Fax mit Gewerbetreibenden Kontakt auf und fordert zum Ausfüllen, Unterzeichnen und Rücksenden auf. Dafür soll der Gewerbetreibende dann Informationen zur DSGVO (Musterformulare etc.) erhalten. Dabei wird der Eindruck vermittelt, der Gewerbetreibende sie zu diesen Angaben verpflichtet.

Tatsächlich geht es nämlich der Datenschutzauskunftzentrale darum, den Gewerbetreibenden zum Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages zu bewegen. Wer denn auch das Kleingedruckte gründlich durchliest, findet dort den Passus, dass ein Vertrag für drei Jahre abgeschlossen wird, für den ein Entgelt von 500,oo EUR netto pro Jahr zu zahlen ist. Das „gebührenfrei“ bezieht sich lediglich auf die Übermittlung des Faxes.  Und natürlich verlängert sich dieser Vertrag auch automatisch, wenn er nicht gekündigt wird. Einmal unterschrieben, wird es schwierig, aus diesem Vertrag (den man als Abo-Falle bezeichnen kann) herauszukommen. Denn die Verantwortlichen (Macher) dieser zweifelhaften Unternehmen haben mit der Zeit dazu gelernt und berücksichtigen bei der Aufmachung ihrer Vertragsformulare die einschlägigen Urteile zu sog. Branchenregistern.

Zur Klarstellung: Die Datenschutzauskunft-Zentrale ist keine Behörde, sie ich auch nicht im Auftrag einer solchen tätig. Es handelt sich um ein privates Unternehmen!

Das Fax sollte daher in keinem Fall ausgefüllt, geschweige denn an die Datenschutzauskunft-Zentrale zurückgeschickt werden. Es ist zudem nicht auszuschließen – wie seinerzeit bei der Gewerbeauskunftszentrale, dass in nächster Zeit ähnliche Unternehmen in Aktion treten. Prüfen Sie daher immer erst genau, wozu Sie sich verpflichten sollen – und recherchieren Sie dann doch besser einmal im Internet, mit wem Sie es tatsächlich zu tun haben.

Wenn Sie unsicher sind, holen Sie gern meinen Rat ein.

Kathrin-Elisabeth Commandeur

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