Wie die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Frau Thiel mitteilt, prüft sie ab Ende Juni d.J. die Umsetzung der DSGVO in einer „branchenübergreifenden Querschnittsprüfung“ in 50 ausgewählten Unternehmen. Frau Thieme stellt klar: „Mein Hauptanliegen dabei ist es zu identifizieren, ob es bei den verantwortlichen Stellen noch Nachholbedarf gibt. Außerdem möchte ich mit dieser Prüfung das Bewusstsein für Datenschutz im Allgemeinen und die Vorschriften der DS-GVO im Speziellen stärken. Es geht zum jetzigen Zeitpunkt also nicht vorrangig darum, möglichst viele Fehler zu finden und Bußgelder zu verhängen. Stattdessen möchten wir aufklären, sensibilisieren und wertvolle Hinweise geben. Trotzdem kann es natürlich zu einem entsprechenden Verfahren kommen, wenn wir während der Prüfung Verstöße gegen die DS-GVO feststellen.“
Näheres erfahren Sie in der Pressemitteilung der LfD Niedersachsen sowie dem dort abrufbaren Fragenkatalog:
http://www.lfd.niedersachsen.de/startseite/allgemein/presseinformationen/querschnittspruefung_fragen_zur_dsgvo_an_50_unternehmen/fragen-zur-ds-gvo-an-50-unternehmen-166110.html
Es ist durchaus damit zu rechnen, dass die Aufsichtsbehörden der einzelnen Bundesländer in den nächsten Monaten ebenfalls entsprechende Überprüfungen vornehmen. Auch aus diesem Grund sollte die Umsetzung der seit 25. Mai 2018 verbindlichen (!) DSGVO nicht weiter hinausgezögert werden.
Sofern Sie in Ihrem Unternehmen, Ihrer Praxis oder Ihrem Gewerbebetrieb mit der Umsetzung der DSGVO noch nicht begonnen oder Fragen hierzu haben, unterstütze ich Sie gern.